Regenwetterregelung
Auch der sonnenreichste Sommer wird nicht ohne Regentage vorüberziehen. Dies ist nicht nur für diejenigen Kinder und Jugendlichen ärgerlich, die an diesen Tagen Tennisunterricht gehabt hätten, sondern auch für die betroffenen Tennislehrer, die ebenfalls „umsonst“ auf unserer Tennisanlage erschienen sind.
Um künftig den bei jedem Regentag durch Terminverschiebung auftretenden hohen Kosten, Organisations- und Zeitaufwand für die Abstimmung eines Ersatztermins einzudämmen , haben wir für den Sommertraining folgende Vorgehensweise festgelegt:
1. Bei unsicherer Wetterlage wird an dem jeweiligen Trainingsnachmittags spätestens bis 13 Uhr entschieden, ob das Training stattfindet oder nicht. Wenn das Training nicht stattfindet, wird der zuständiger Trainer alle Teilnehmen per SMS oder WhatsApp(bitte Handynummer in Anmeldungsformular angeben) benachrichtigen.
2. Wegen Regenwetter ausgefallene Trainerstunden werden vom Tennislehrer notiert und über die Sommermonate hinweg „gesammelt“. Jede angefangene Trainerstunde, die mindestens 30 Minuten gedauert hat und wegen Regen abgebrochen wurde, wird abgerechnet.
3. Der zuständiger Trainer muss mit jede Trainingsgruppe einen individuellen Nachholtermin ausmachen. Diesen Termin muss binnen drei Tagen festgelegt werden, der Trainer informiert die Tennisschule und der Nachholtermin wird online gestellt. Alle Nachholtermine Müssen bis zu den Sommerferien stattfinden. Wenn kein Termin zustande kommen kann, wird die Tennisschule einen Termin festlegen:
· Die Tennisschule informiert per Email alle Teilnehmer über ein Nachholtermin. Die Tennisschule wird der Gruppe zwei bis drei Nachholtermine anbieten. Wenn sich die Gruppe über ein Termin nicht einigen kann, werde die Tennisschule einen Termin festlegen. In diesen Fall entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Im diesen Fall behält die Tennisschule das Trainerhonorar.
4. Sollte es beim Nachholtermin wiederholt regnen, wird sich Punkt 3 wiederholen.